Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
motiviart ist eine unabhängige Web- und Kommunikationsagentur mit Schwerpunkt auf Webdesign, Social Media und Branding. Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen motiviart (nachfolgend «Agentur») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht oder in der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung einbezogen wurden. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
A. Vertragsabschluss und Gültigkeit
Ein Vertrag kommt durch Annahme einer Offerte oder Auftragsbestätigung, durch ausdrückliche Auftragserteilung oder durch Aufnahme der Arbeiten im gegenseitigen Einvernehmen zustande. Als schriftlich gelten auch E-Mail und andere nachweisbare elektronische Kommunikation. Leistungsumfang, Termine, Vergütung und Zahlungsplan ergeben sich vorrangig aus der individuellen Offerte oder dem Vertrag.
1. Leistungen
motiviart erbringt ihre Dienstleistungen gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder separatem Vertrag. Dazu gehören insbesondere Webdesign, Betreuung von Social-Media-Auftritten, Content-Erstellung, Markenaufbau und digitale Kommunikation. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach vorgängiger Information zusätzlich nach Aufwand oder separater Offerte verrechnet. Vereinbarte Korrekturschleifen sind im Leistungsumfang enthalten; darüber hinausgehende Anpassungen sind kostenpflichtig.
2. Mitwirkung und Termine
Der Kunde stellt benötigte Inhalte, Zugänge, Freigaben und Rückmeldungen vollständig und rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, nachträgliche Änderungen oder Dritte entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Als verbindlich gelten Termine nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Agentur informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Verzögerungen.
3. Sorgfalt und Vertraulichkeit
Die Agentur verpflichtet sich, alle übertragenen Aufgaben mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Alle Informationen, Unterlagen und Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, behandelt motiviart vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt ausschliesslich, wenn sie für die Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Übergabe
Die Urheberrechte an von motiviart erstellten Konzepten, Designs, Texten, Grafiken, Fotos, Codes und anderen kreativen Leistungen verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen erhält der Kunde die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte. Bis dahin ist jede produktive Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Agentur zulässig. Umfang, Dauer, Gebiet, Bearbeitungsrecht und Exklusivität richten sich nach der Offerte; ohne besondere Vereinbarung wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Offene Arbeitsdateien, editierbare Quelldateien, Rohmaterial, interne Komponenten und nicht verwendete Entwürfe sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zugangsdaten, produktive Dateien und administrative Kontrolle werden erst nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung übergeben. Rechte und Lizenzen Dritter bleiben deren Bedingungen unterstellt. motiviart darf abgeschlossene Arbeiten unter Wahrung vertraulicher Informationen als Referenz zeigen, sofern der Kunde dem vor Veröffentlichung nicht schriftlich widerspricht.
5. Prüfung, Abnahme und Genehmigung
Der Kunde prüft die bereitgestellte Leistung nach Übergabe ohne unnötigen Aufschub. Offensichtliche Mängel sind innert fünf Arbeitstagen nachvollziehbar und schriftlich mitzuteilen. Ohne fristgerechte Beanstandung oder bei produktiver Nutzung gilt die Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden; zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten. Reine Änderungswünsche nach der Freigabe gelten als zusätzliche, kostenpflichtige Leistungen.
6. Gewährleistung
Bei einem rechtzeitig gerügten und von der Agentur zu vertretenden Mangel hat motiviart zunächst das Recht auf angemessene Nachbesserung. Scheitert diese wiederholt oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte. Subjektives Nichtgefallen, Abweichungen ausserhalb der vereinbarten Spezifikation, Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen externer Dienste gelten nicht als Mangel der Agentur.
7. Haftung
motiviart haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine allfällige Haftung zudem auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt. Keine Haftung besteht für Ausfälle, Änderungen oder Datenverluste bei Drittanbietern wie Hosting-, Domain-, Software- und Social-Media-Diensten, sofern motiviart diese nicht schuldhaft verursacht hat. Der Kunde bleibt für angemessene Sicherungskopien seiner Daten verantwortlich.
8. Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit, Vollständigkeit und Korrektheit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Texte, Bilder, Logos und Daten verantwortlich und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Abwehrkosten frei.
9. Social Media und Drittplattformen
motiviart übernimmt keine Haftung für den Erfolg von Social-Media-Kampagnen, Algorithmusänderungen, Kontosperrungen oder technische Probleme, die durch Plattformanbieter entstehen.
10. Vergütung, Anzahlung und Schlusszahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Solange motiviart nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sofern die Offerte nichts anderes bestimmt, werden bei Projektbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung fällig. Die Agentur ist berechtigt, mit der Arbeit erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen. Die verbleibenden 50 % werden mit Bereitstellung zur Abnahme fällig und müssen vor Veröffentlichung, Übergabe produktiver Dateien, Übertragung von Zugangsdaten oder Einräumung der Nutzungsrechte vollständig bezahlt sein. Teil- und Zusatzleistungen können separat in Rechnung gestellt werden. Wiederkehrende Leistungen werden gemäss Offerte, mangels anderer Vereinbarung monatlich im Voraus, verrechnet. Rechnungen sind innert zehn Kalendertagen ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung kein anderes bestimmtes Fälligkeitsdatum angegeben ist.
11. Zahlungsverzug, Mahnung und Leistungseinstellung
Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist gilt als Verfalltag. Nach deren Ablauf gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Auf überfälligen Beträgen ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. motiviart darf Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos; für jede weitere erforderliche Mahnung kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr von CHF 20 erhoben werden, soweit gesetzlich zulässig. Betreibungs-, Inkasso- und weitere Verzugskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich verlangt werden. Bei Zahlungsverzug darf motiviart laufende Arbeiten, Support, Veröffentlichung und Übergabe nach vorgängiger Mitteilung bis zur vollständigen Zahlung einstellen. Dadurch entstehende Terminverschiebungen gehen zulasten des Kunden.
12. Projektunterbruch und vorzeitige Beendigung
Unterbricht oder beendet der Kunde das Projekt vor Abschluss, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich reservierten Kapazitäten sowie nicht stornierbare Dritt- und Fremdkosten zu bezahlen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach Art. 377 OR, bleiben vorbehalten. Bereits bezahlte Anzahlungen werden angerechnet und nur zurückerstattet, soweit sie die geschuldeten Beträge übersteigen.
13. Projektdaten und Aufbewahrung
motiviart kann operative Projektdateien bis zu einem Jahr nach Projektabschluss aufbewahren, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Danach dürfen sie gelöscht werden. Gesetzlich aufzubewahrende Geschäftsunterlagen bleiben für die vorgeschriebene Dauer gespeichert. Eine dauerhafte Archivierung oder Wiederherstellung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Höhere Gewalt
Kann motiviart ihre Leistungen infolge unvorhersehbarer oder ausserhalb ihrer Kontrolle liegender Umstände nicht erfüllen, haftet sie nicht für daraus entstehende Schäden oder Verzögerungen.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer nachweisbaren Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Regelung ersetzt.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Chur, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.
Stand: Juli 2026. © 2026 motiviart, Web- und Social-Media-Agentur. Alle Rechte vorbehalten.